AMBULANTE PFLEGE

Menschen äußern immer häufiger den Wunsch, gerade im Fall von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit langfristig in der häuslichen Umgebung verbleiben zu können. Die Fami­lie, die Nachbarschaft und das soziale Umfeld haben positive Auswirkungen auf den Gesundheitszustand. Die optimale medizinische und pflegerische Versorgung sollte man dabei einem kompetenten Partner anvertrauen. Das SAARPFLEGE-Team setzt ausschließlich auf profes­sionelle Pflegefachkräfte. Wir möchten nicht nur ein kom­petenter Dienstleister sein, sondern auch zur Erhaltung der Lebensqualität und zur Stärkung der Lebenszufriedenheit in vertrauter und familiärer Umgebung beitragen. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Pflegenden und Pflegebedürftigen sowie genügend Zeit für eine pro­fessionelle Pflege sind zentrale Anforderungen an unsere Mitarbeiter*innen und somit unser Symbol für eine angemessene ambulante Versorgung

Unsere Leistungen

GRUNDPFLEGE

Nach Absprache erbringen wir alle notwendigen pflegeri­schen Leistungen der Grundpflege bei Ihnen zu Hause. Dies beinhaltet alle nicht-medizinischen Pflegeleistungen aus den Bereichen des täglichen Lebens, wie:

  • An- und Auskleiden
  • Hilfe bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilettengang, sowie Haar- und Mundpflege)
  • Lagern bei Bettlägerigkeit
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme (mundgerechtes Zubereiten)
  • lnkontinenzversorgung
  • Mobilisation und Prophylaxen (Gehen, Stehen, Treppensteigen usw.)

Auf individuelle Änderungen reagieren wir flexibel, spon­tan und passen die Grundpflege den jeweils aktuellen Be­dürfnissen an. Die durch uns erbrachten Pflegeleistungen entsprechen den Vorgaben der von der Pflegekasse anerkannten Pflege­grade (1 bis 5). Die Grundpflege ist eine Leistung der Pfle­geversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) und wird mit der Pflegekasse direkt abgerechnet.

BEHANDLUNGSPFLEGE

Behandlungspflege beinhaltet die Übernahme von medi­zinischen Leistungen, die auf ärztliche Anordnung notwen­dig sind. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Verbandswechsel
  • Katheterwechsel und -pflege
  • Postoperative Versorgung
  • Wundversorgung
  • Stomaversorgung
  • Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle

Unsere Pflegefachkräfte gewährleisten die verantwortungs­volle Durchführung der vom Arzt angeordneten Tätigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Bestellung Ihrer Medikamente. Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenver­sicherung nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) und wird nach der Genehmigung der vom Hausarzt ausgestellten Ver­ordnung mit Ihrer Krankenkasse direkt abgerechnet.

VERHINDERUNGSPFLEGE

Wir übernehmen im Rahmen der Verhinderungspflege Ur­laubs- und Krankheitsvertretung für pflegende Angehörige. Die Pflege eines Angehörigen zu Hause stellt hohe ge­sundheitliche, psychische, und zeitlich umfassende Anforde­rungen an die Pflegenden. Hier kann die Verhinderungspfle­ge in Anspruch genommen werden, die es Pflegepersonen ermöglicht, für die eigene Erholung zu sorgen, oder Zeit für Behördengänge oder andere Dinge zur Verfügung zu ha­ben. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse, die für bis zu 4 Wochen im Jahr eine Pflegevertretung finan­ziert. Diese Zeit kann individuell stunden- oder tagesweise genommen werden. Voraussetzung für den Anspruch auf Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindes­tens 6 Monate in der Häuslichkeit gepflegt hat und dafür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhält. Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Nach der Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die Kosten der Ersatzpflege.

HAUSWIRTSCHAFTLICHE HILFE

Seniorinnen und Senioren möchten oft solange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden bleiben. Im Alter wird es zunehmend schwieriger den Alltag alleine zu bewäl­tigen. Oft werden die täglichen Aufgaben anstrengender und dadurch belastend empfunden. Damit sich Senioren so lange wie möglich selbst versor­gen können und nicht immer auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen sind, bieten wir die passende Unterstützung an. Unsere Hauswirtschafter*innen sorgen für all die Dinge, die zu einem Haushalt gehören.
Diese Leistungen können wir im Rahmen eines Pflegegra­des direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abrechnen. Wir möchten, dass Sie sich in Ihrer gewohnten Umgebung wohl und sicher fühlen.

  • Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung
  • Fenster putzen
  • Abwaschen
  • Müll entsorgen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • bei Ihnen zu Hause kochen
  • und vieles mehr

AMBULANTE WOHN-­ und BETREUUNGSHILFEN

Wir sind ein ambulanter Fachdienst zur sozialen Eingliede­rung und bieten Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung an (auch mit Migrationshintergrund). Die Art und der Umfang der Hilfen richten sich nach dem individuellen Bedarf der/des Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebenssituation. Hierzu zählen insbesondere:

  • Beratung und Betreuung
  • Organisation, Gestaltung und Bewältigung des Alltages
  • Förderung, Gestaltung und Begleitung bei Freizeitaktivitäten
  • Ausbau und pflege sozialer Kontakte
  • Regelungsbedarf mit Ämtern und Behörden

Unsere Ziele sind:

  • Wiederherstellung von Alltagskompetenzen, bis hin zur selbstständigen Bewältigung des Alltags
  • die betreuende Familie und die Angehörigen zu unterstützen

BETREUUNG BEI DEMENZ

Wir übernehmen zusätzliche Betreuung für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung in ihrer Alltagskompetenz erheb­lich eingeschränkt sind. In diesem Rahmen fördern und beschäftigen wir betroffe­ne Menschen zeitweise durch aktive oder passive Freizeitge­staltung wie Gesellschaftsspiele, Spaziergänge oder Fahrten mit dem Rollstuhl. Pflegende Angehörige erhalten so etwas Freiraum, eine Pau­se zur Erholung von der besonders anstrengenden Betreuung. Diese Betreuungsleistung muss vorher bei der Pflegekasse beantragt werden. Je nach Schweregrad werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen.

Allgemeine Informationen

ÜBER UNS

Vertrauen ist die Grundlage unserer Arbeit. In vertrauens­vollen Gesprächen versuchen die individuellen Bedürfnisse möglichst umfangreich zu erfassen. Ängste abzubauen und unsere Klienten bestmöglich über medizinische und pflege­rische Maßnahmen zu informieren und beraten. Ziel des Pflegedienstes „SAARPFLEGE“ ist es, unseren hilfe­bedürftigen Klienten ein möglichst selbständiges/selbstbestim­mtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Unsere Pflege orientiert sich grundsätzlich an den in­dividuellen Bedürfnissen unserer Klienten, vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten zu erkennen und die Pflege­maßnahmen an den Bedürfnissen und Notwendigkeiten anzupassen. Die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern und zu erhalten ist unsere Herausforderung. Wir pflegen Sie dort, wo Sie sich am wohlsten fühlen: In Ihrem Zuhause.

AUFNAHMEGESPRÄCH

Der Erstkontakt mit dem neuen Klienten und seinen An­gehörigen ist die Basis für unsere spätere Arbeit. Wir sehen uns als Pflegepartner der Angehörigen. Wir sind darauf be­dacht, die persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Klienten und Angehörigen zu wahren. Denn nur gemeinsam erreichen wir das Ziel, eine gute Pflege zu gewährleisten. Wenn uns Ihr Anruf erreicht, wird ein Termin zum Erstge­spräch durch unsere Pflegedienstleitungen verein­bart. Bei diesem Erstgespräch wird der Pflegebedarf erhoben.

Das heißt:

  • wie oft und für welche Tätigkeiten wird der Pflegedienst gebraucht?
  • was können die Angehörigen erbringen?
  • welche Hilfsmittel sind nötig?
  • muss der Wohnraum umgestaltet werden?
  • muss ein Pflegegrad beantragt werden?

PFLEGEGRADE

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen ist im Sozialgesetz­buch SGB XI geregelt. Der Gesetzgeber hat unter Berücksichti­gung des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit 2017 die Pfle­gegrade geschaffen. Wie selbstständig ein Antragsteller noch ist, ermitteln die Prüfer des MDK seit 2017 nach einem Punk­tesystem. Dabei gilt: Je mehr Punkte der Begutachtete erhält, einen umso höheren Pflegegrad und umso mehr Pflege- und Betreuungsleistungen genehmigt seine Pflegekasse.

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Module beziehen sich auf die

  • Mobilität II
  • Selbstversorgung
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Probleme
  • Anforderung und Belastung
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Je höher die Punktzahl ist, desto höher ist die Beeinträchti­gung und der entsprechende Pflegegrad.

PFLEGEKONTROLLEINSATZ

Wenn Sie die Pflege selbst erbringen und darum Pflege­geld nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Anspruch neh­men, beraten wir Sie zu Hause und geben Anregungen und Hilfestellungen zur Erleichterung der Pflegesituation. Diese Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse ver­langt und sind in bestimmten zeitlichen Abständen durch einen von der Krankenkasse zugelassenen Pflegedienst durchzuführen. Sie dienen der Sicherung der Betreuungsqualität, der re­gelmäßigen Hilfestellung und Beratung der häuslich Pfle­genden, sowie dazu, die Fragen beantworten zu können, die im laufe der Zeit aufgekommen sind.

Die zeitlichen Abstände dieser Beratungsbesuche sind:  

  • bei Pflegegrad 1, 2 und 3: 1 x halbjährlich
  • bei Pflegestufe 4 und 5: 1 x vierteljährlich

Die Kostenübernahme erfolgt durch die Pflegekasse. Die Abrechnung erfolgt durch den Pflegedienst.

BERATUNG und BEGLEITUNG

Diese Leistungen können Sie darüber hinaus jederzeit von uns erwarten:

  • Bereitschaftsdienst rund-um-die-Uhr
  • die Unterstützung bei Anträgen und Korrespondenz mit Leistungsträgern
  • eine enge Zusammenarbeit mit ihren behandelnden Ärzten
  • Beratung bei sozialrechtlichen Fragen
  • die Unterstützung im Feststellungs-­ und Begutachtungsverfahren
  • die Unterstützung im Widerspruchs-­ und Klageverfahren
  • Begleitung und Versorgung in der letzten Lebensphase
  • u.v.m

Nutzen Sie jederzeit unsere Service-Rufnummer und ver­einbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserer Pflegedienstleitung in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen vor Ort.

FINANZIERUNG

Kostenträger für unsere Leistungen der Grundpflege, Be­handlungspflege und hauswirtschaftlichen Versorgung sind in der Regel die „Soziale Pflegeversicherung“ (SGB XI) oder die „Gesetzliche Krankenversicherung“ (SGB V).

Die Finanzierung der Grundpflege ist über die Pflegever­sicherung möglich, wenn bei Ihnen ein Pflegegrad besteht. Diese ist bei der Pflegekasse zu beantragen. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenkasse angeschlossen.

Für die Finanzierung der Behandlungspflege muss eine vorliegende ärztliche Verordnung von Ihrer Krankenkasse genehmigt sein.

Die „Hilfe zur Pflege“ und „Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes“ kann auch über die Sozialhilfe (SGB XII) finan­ziert werden.

Die Pflegeexperten von SAARPFLEGE haben jahrelange Erfahrung im Umgang mit den Kostenträgern und verfügen so über das nötige Fachwissen, um die bestmögliche Versor­gung für die Klienten sicherzustellen.

ASB – HAUSNOTRUF

In Zusammenarbeit mit ASB – Arbeiter Samariter Bund geben wir Menschen die Möglichkeit, im Notfall jederzeit zuverlässig und schnell Hilfe herbeizurufen. Sie können trotz altersbedingter Hilfe- und Pflegebedürftigkeit oder Mobili­tätseinschränkungen weiterhin in ihrer vertrauten häusli­chen Umgebung leben.

Wenn Sie Hilfe brauchen: Sobald der Funkknopf gedrückt wird, kommt über die Freisprechanlage an der Basisstation eine Sprechverbindung mit der Hausnotrufzentrale zustan­de, über die zunächst die Ursache für den Notruf geklärt werden kann. Es können Angehörige oder andere Vertrauenspersonen verständigt werden, aber auch der Pflege- oder Rettungsdienst.

Die Hausnotrufzentrale sitzt in der Rettungsleitstelle des Saarlandes. Alle Informationen über den nächsten verfügba­ren Rettungswagen stehen deshalb ohne weitere Umwege zur Verfügung.

Kosten: Die Pflegeversicherung kann die Kosten für die technische Ausstattung als „Hilfsmittel für Pflegebedürftige“ übernehmen. Es gibt die Möglichkeit, beim Sozialamt die Kos­tenübernahme für die Teilnehmerbeiträge zu beantragen. www.saarpAege.de