FInanzierung

Die Finanzierung in der Pflege ist in Deutschland gesichert, obgleich in der 1:1 Versorgung oder Intensivpflege-Wohngemeinschaft.

Gezahlt werden die Kosten für die ambulante Intensivpflege grundsätzlich von der Kranken- und Pflegekasse. Die Krankenkasse übernehmen die Kosten für die Behandlungspflege, hingegen die Pflegekassen für die Kostenerstattung der Grundpflege heranzuziehen sind. Differenziert wird hier zwischen Behandlungs- und Grundpflege sowie hauswirtschaftlicher Tätigkeit. Während einer 24-Stunden-Versorgung fallen während der Behandlungspflege auch grundpflegerische Tätigkeiten an. 

Die Abrechnung der Leistungen wird sodann einzelfallbezogen und individuell mit den Krankenkassen verhandelt. Jedes Krankheitsbild erfordert eine individuelle Beleuchtung in Bezug auf die medizinische Notwendigkeit und die hieraus resultierenden Bedarfe. Dies ist anders, als wie bei der ambulanten Pflege, wonach die Abrechnung nach Leistungskomplexen erfolgt.

Die Feststellung des Pflegegrades erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Die Knappschaft-Bahn-See verfügt über einen eigenen unabhängigen Begutachtungsdienst. Hierbei handelt es sich um den Sozialmedizinischen Dienst (SMD). Die Grundlage hierzu bildet die ärztliche Verordnung – diese wird i.d.R. von Ihrem Hausarzt ausgestellt. In naher Zukunft soll dies nur noch von Fachärzten durchgeführt werden. Aus der Verordnung werden die Maßnahmen für den ambulanten Intensivpflegedienst, also die SAARPFLEGE, ersichtlich. 

Damit die Kosten für Sie reduziert werden, sollten Sie bei der übernehmenden Krankenkasse einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für chronische Erkrankungen stellen. Unser Entlastungsmanagement für Angehörige sieht vor, dass wir Sie bei der Kommunikation sowie der Kostenverhandlung mit Kranken- und Pflegekasse unterstützen. Dies ist für uns selbstverständlich, da die Hürden der Bürokratie oftmals sehr komplex sind und für Laien schwer nachzuvollziehen sind. 

In der Intensivpflege-Wohngemeinschaft wird ein Mietvertrag über die Wohnraumüberlassung geschlossen. Zudem können Sie Leistungen im Rahmen der Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen. Die Kosten für die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft sind auf jeden Fall geringer, als wie in einem Pflegeheim. 

Sie haben noch Fragen? Dann rufen Sie uns an – wir beraten Sie gerne! Gerne auch bei einer Tasse Kaffee oder Tee in unserer Geschäftsstelle – ganz unabhängig und kostenlos.